Die Anwaltskanzlei in Gütersloh steht Ihnen zur Seite.
Profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung auch in schwierigen Rechtssituationen.
Fundierte Rechtsberatung und -vertretung ist heute wichtiger denn je. Selbst bei vergleichsweise „einfachen“ juristischen Sachverhalten, wie beispielsweise Mängeln der gekauften Sache oder der gemieteten Wohnung, stoßen juristische Laien schnell an ihre Grenzen. Unangenehme Folgen kann das haben, wenn diese Grenzen zu spät erkannt werden und bereits nicht mehr zu korrigierende Fehler gemacht wurden. Auch der sicherlich gut gemeinte Rat im Bekannten- und Freundeskreis ist nicht immer hilfreich.
Die Anwaltskanzlei wurde 1984 von Rechtsanwalt Detlef Franke gegründet. 1998 erfolgte der Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Paul R. Lange, der vorher bereits seit 1989 in einer alteingesessenen Gütersloher Rechtsanwaltskanzlei tätig war. Rechtsanwalt Lange ist seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Rechtsanwälte Franke und Lange arbeiten für eine breitgefächerte Klientel auf allen wesentlichen Rechtsgebieten.
Schwerpunkte bilden das allgemeine Zivilrecht einschließlich Erb-, Familien- und Verkehrsrecht sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Rechtsanwalt Franke und Rechtsanwalt Lange sind vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen.
Ob vorsorgende Beratung oder anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren – maßgeblich für die anwaltliche Tätigkeit und eine erfolgreiche Durchsetzung vor den Gerichten sind fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet. Die Rechtsanwaltskanzlei Franke | Lange bietet beide Vorteile und sichert so die besten Voraussetzungen für die juristische Auseinandersetzung.