Aktuelles von den Rechtsanwälten in Gütersloh

Rechtsprechung

Bundesgesetzblatt

Aktuelles

Schadenersatzpflicht einer Bank wegen Verlangen der Vorlage eines Erbscheins:
Der Erbe kann sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments belegen, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist.
BGH, Urteil v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15

 


Kauf mit Besichtigungsklausel
Eine Vertragsklausel mit teilweisem Gewährleistungsausschluss („wie besichtigt“) ist insbesondere bei einer ansonsten übernommenen Garantie regelmäßig eng auszulegen und schließt eine Gewährleistung nur für sichtbare Mängel aus.
BGH, Urteil v. 6.4.2016 – VIII ZR 261/14

Gefälligkeitsverhältnis: Stillschweigender Haftungsausschluss
Es kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass jemand, dem eine Gefälligkeit erwiesen wird, auf Schadenersatzansprüche verzichtet. Eine solche Beschränkung kann nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist.
BGH, Urteil v. 26.4.2016 – VI ZR 467/15

 


Crash mit Dashcam
„… Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.
Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers…“
Aus der Pressemitteilung des BGH zum Urteil v. 15.5.2018, VI ZR 233/17

Vergleichbar entschieden:
OLG Stuttgart, 10 U 41/17
OLG Nürnberg, 13 U 851/17

Haftung von Grundstücksnachbarn
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Arbeiten am Haus vornehmen lässt, ist haftungsrechtlich verantwortlich, wenn infolge der Arbeiten ein Brand entsteht und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

BGH, Urteil v. 9.2.2018 – V ZR 311/16


Schmerzensgeld für Hinterbliebene

Am 22. Juli 2017 ist eine Neuregelung in Kraft getreten, die Hinterbliebenen Schmerzensgeld in Anerkennung ihres seelischen Leids zuerkennt. Das Gesetz gilt für fremdverursachte Tötung, wie etwa Mord, Verkehrsunfall und ärztliche Behandlung. Vorausgesetzt wird ein besonderes persönliches Näheverhältnis. Es wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.


Der Diesel-Abgasskandal        –        Musterfeststellungsklage
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage eröffnet. Verbraucher und damit enttäuschte Kunden haben die Möglichkeit sich durch Registrierung beim Bundesjustizministerium einem derartigen Verfahren anzuschließen. Im Falle eines günstigen Ausgangs können registrierte Verbraucher anschließend unter Berufung auf die Entscheidung ihre Forderungen beziffert gerichtlich geltend machen. In diesem Verfahren wird der Grund der Haftung nicht mehr geprüft, sondern nur noch die Höhe des Anspruchs. 
Anfang November 2018 haben Verbraucherverbände diesen Klageweg beschritten. Die Klage gegen den VW-Konzern ist anhängig beim OLG Braunschweig zum Geschäftszeichen 4 MK 1/18. 
Gegenstand der Klage ist die Abgasmanipulation des VW-Konzerns bei den Fahrzeugen mit der Motorkennung EA 189 und Klassifizierung EURO 5- und EURO 6-Norm. 
Bis zum Jahresende hatten sich bereits 300.000 Verbraucher durch Registrierung beim Bundesjustizministerium dem Verfahren angeschlossen. Wegen der wirtschaftlichen Tragweite des Ergebnisses ist nicht mit einem schnellen Ende des Verfahrens zu rechnen.
 

 


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