Verkehrsrecht
Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten in allen Rechtsgebieten des Verkehrsrechts – vom Unfall bis zur Verteidigung bei möglichen strafrechtlich relevanten Delikten.
Unter Verkehrsrecht fällt die gesamte Unfallschadenregulierung; es umfasst nicht nur sämtliche Aspekte des Personen- und Sachschadens bis hin zu versicherungsrechtlichen Fragen der Kasko- und Unfallversicherung, sondern auch sozialversicherungsrechtliche Belange beispielsweise im Zusammenhang mit Verdienstausfall und Rentenansprüchen.
Stiefmütterlich werden in der Praxis der Schadenregulierung oftmals der Haushaltausfallschaden und die sog. vermehrten Bedürfnisse behandelt. Kommt jemand zu Schaden, greifen Verwandte und Bekannte regelmäßig unentgeltlich unter die Arme. Fällt die Person aus, die den Haushalt versorgt, oder ist die Person anderweitig auf fremde Hilfe infolge eines Unfalls angewiesen, schuldet der Schädiger auch insoweit Ersatz. Anhand von in der Rechtsprechung anerkannten Tabellenwerken, z.B. Schulz-Borck/ Hoffmann, kann der Entschädigungswert geschätzt und ermittelt werden.
Bei Erreichen von 8 Punkten oder mehr im FaER oder im Falle des Konsums von Alkohol/Drogen im Straßenverkehr verlangt die Straßenverkehrsbehörde einen Eignungsnachweis für das Führen von Kraftfahrzeugen. Ein „Idiotentest“ wird fällig, wie der Volksmund sagt. Anhand eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) muss gegenüber der Behörde die Fahreignung nachgewiesen werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Franke | Lange bieten Ihnen sachgerechte und effektive anwaltliche Vertretung und Beratung in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.