Privates Baurecht
Im Bereich des Baurechts liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei im privaten Baurecht. Es umfasst die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten, wie Bauherr, Bauunternehmer, Lieferanten und Architekten.
Regelmäßig kommt es bei Bauvorhaben zu Problemen. Baumängel, Bauzeitverlängerungen, Kostensteigerungen, Insolvenz eines Baubeteiligten, sind nur einige Beispiele. Probleme sind nicht immer vorhersehbar; viele Bauherren bauen nur einmal im Leben und kennen daher die Fallstricke nicht, die im Rahmen eines Bauprojekts lauern können.
Es beginnt bereits bei der Weichenstellung. Handelt es sich um einen BGB-Werkvertrag oder aber wurde die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wirksam im Bauvertrag einbezogen? Die Unterschiede zwischen beiden Varianten können beträchtlich sein und können sich vorteilhaft, aber auch nachteilig für die Interessen eines Beteiligten auswirken.
Das A und O eines Bauvorhabens bilden die gewissenhafte Dokumentation des Vertrags mit Leistungsverzeichnis und der Ablauf des Bauvorhabens. Zeigen sich während der Arbeiten bereits Mängel, muss das Gespräch zwischen den Baubeteiligten gesucht werden und ggfls. ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren Klarheit verschaffen.
Die Anwälte unterstützen ihre Mandanten effektiv bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Bereich.