Familienrecht
Bei rechtlichen Auseinandersetzung in der Familie oder mit Behörden steht die Kanzlei unterstützend in allen Streitfällen kompetent an Ihrer Seite.
Obwohl das Familienrecht Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, hat es sich mit der Zeit zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Besonderheiten im gerichtlichen Verfahren führten zu einer Ausgliederung des Prozessrechtes aus der ZPO (Zivilprozessordnung) hin zum sog. FamFG (Familienverfahrensgesetz).
Das Familienrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Ehe, Familie und Verwandtschaft wie auch der Lebenspartnerschaft. Die Anwälte Franke | Lange vertreten Sie, geht es um Trennung, Scheidung und um deren Folgesachen. Zu den sog. Folgesachen gehören insbesondere die Regelung von Unterhaltsansprüchen (Stichwort: Düsseldorfer Tabelle) und die Vermögensauseinandersetzung.
Konfliktträchtig sind regelmäßig Vereinbarungen zum Umgang mit den Kindern, aber auch die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats.
Hier ist es sinnvoll, zügig Regelungen zu finden, die den Interessen der Beteiligten entgegenkommen und nicht zu zusätzlichen Belastungen, insbesondere der Kinder, führen.