Miete und Wohnungseigentum

Miet- und Pachtrecht ist ein Schwerpunkt der Kanzlei. Die Anwälte stehen Ihnen in jeder Auseinandersetzung mit ganzer Kompetenz zur Seite.
Ein sicheres Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er das Mietrecht umfassend geregelt hat. Zudem hat er mit dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) die Möglichkeit geschaffen, Wohnungseigentum zu erwerben.

Die auf Dauer angelegten Rechtsverhältnisse bergen vielfältiges Konfliktpotential in sich.

Kündigung, Betriebskosten, Renovierung und Instandsetzung sind nur einzelne Punkte, die zu Differenzen führen können, und die anwaltliche Beratung erforderlich machen.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bilden deshalb einen weiteren Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Franke | Lange.

Anwalt für Miete und Wohnungseigentum
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