Arbeitsrecht
Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das sog. Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehungen zwischen Verbänden, Betriebsräten und Arbeitgebern regelt . Die Rechtsanwälte Franke | Lange sind ausschließlich im Individualarbeitsrecht tätig, und zwar gleichermaßen für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.
Schnelligkeit
In der Regel ist im Arbeitsrecht schnelles Handeln erforderlich. Das Kündigungsschutzgesetz bestimmt kurze Fristen für die Klageerhebung. Ausschlussfristen in vielen Arbeits- und Tarifverträgen sehen einen Verfall von Ansprüchen vor, sofern nicht rechtzeitig gehandelt wird.
Die Kanzlei Franke | Lange vertritt die Mandanten umfassend außergerichtlich und gerichtlich.