Forderungseinzug

Offene Forderungen können Existenzen bedrohen. Die Anwaltskanzlei unterstützt ihre Mandanten beim Einzug.
Im privaten Leben passiert es selten, als gewerbliches Unternehmen oder auch als Freiberufler hat man leider immer öfter damit zu tun: Offene Rechnungen werden nicht oder nur zum Teil bezahlt. Doch auch wenn man dann vor Gericht ein Urteil erstritten hat, das die Forderung als berechtigt feststellt, heißt das noch nicht, dass der Schuldner auch tatsächlich zahlt.

Im juristischen Studium lernt man schnell, dass Recht haben nicht immer bedeutet, sein Recht auch durchsetzen zu können.

Die Anwaltskanzlei Franke | Lange in Gütersloh kümmert sich um die Beitreibung der Forderung durch Einleitung der geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der Gläubiger ist nicht so machtlos, wie es manchem Forderungsinhaber erscheint – die Zwangsvollstreckung mit Einsatz des Gerichtsvollziehers, Pfändung, insbesondere Kontenpfändung, und Zwangsversteigerung kann viele Forderungen realisieren, wenn sie kompetent und zeitnah veranlasst wird.

Von Vorteil für einen schnellen Forderungseinzug ist es, wenn nicht nur der vollständige Name des Schuldners und dessen Anschrift bekannt sind, sondern auch dessen Geburtsdatum. Dies erleichtert die Nachfragen bei Einwohnermeldeämtern im Falle des Umzugs des Schuldners. Hilfreich sind die Kenntnis von Bankverbindungen und Name des Arbeitgebers. Verfügt der Schuldner über Kraftfahrzeuge oder anderweitige Vermögenswerte, wohnt er zur Miete und hat ggfls. Kaution bezahlt, kann auch mit diesen Informationen eine Vollstreckung zum Ziel führen.

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