Verkehrsrecht
Stiefmütterlich werden in der Praxis der Schadenregulierung oftmals der Haushaltausfallschaden und die sog. vermehrten Bedürfnisse behandelt. Kommt jemand zu Schaden, greifen Verwandte und Bekannte regelmäßig unentgeltlich unter die Arme. Fällt die Person aus, die den Haushalt versorgt, oder ist die Person anderweitig auf fremde Hilfe infolge eines Unfalls angewiesen, schuldet der Schädiger auch insoweit Ersatz. Anhand von in der Rechtsprechung anerkannten Tabellenwerken, z.B. Schulz-Borck/ Hoffmann, kann der Entschädigungswert geschätzt und ermittelt werden.
Zum Verkehrsrecht gehören auch Fragen des Kauf-, Werk- und Leasingvertragsrechtes, soweit Fahrzeuge betroffen sind, sei es bei der Vertragsabwicklung oder im Fall von Sachmängeln.
Folgen eines Verkehrsunfalls können auch Maßnahmen der staatlichen Behörden nach sich ziehen. Wurde eine Person verletzt oder liegt Unfallflucht vor, kann ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Wird dem Mandanten angelastet, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, kommt eine Eintragung im FaER (Flensburger Kartei) in Betracht mit möglichen Folgen für Führerschein/Fahrerlaubnis.
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